Rechtsprechung
OVG Sachsen, 12.12.2011 - 2 A 242/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
BBesG § 30; BeamtVG § 55 Abs. 2, § 12a
Versorgungsbezüge, nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten, Zusammentreffen von Versorgung und Rente - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 08.05.2008 - 3 K 1256/04
- OVG Sachsen, 12.12.2011 - 2 A 242/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
DDR-Dienstzeiten
Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2011 - 2 A 242/09
Diese Regelung sei auch verfassungsgemäß, da das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 - die Nichtberücksichtigung der Zeiten einer Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit (§ 30 Abs. 1 Satz 1 BBesG) im Hinblick auf die Besoldung verfassungsrechtlich nicht beanstandet habe.Der Hinweis des Verwaltungsgerichts auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2001 (BVerfGE 103, 310 ff.) gehe fehl, weil darin gerade nicht über die Verfassungsmäßigkeit des § 55 Abs. 2 Ziff 1 b) BeamtVG entschieden worden sei.
Denn anders als bei der Frage der Übernahme in das Beamtenverhältnis nach dem Einigungsvertrag ist vorliegend nicht eine Zukunftsprognose hinsichtlich der Bewährung des Beamten im rechtsstaatlichen System, sondern eine in die Vergangenheit gerichtete Betrachtung vorzunehmen, ob die in der DDR zurückgelegten Dienstzeiten "honoriert" werden sollen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4. April 2001, BVerfGE 103, 310).
- BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvL 3/98
Zur Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2011 - 2 A 242/09
Vielmehr sei die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2004 - 1 BvL 3/98 - zu berücksichtigen, in der im Bereich der Altersversorgung entschieden worden sei, dass die - wie § 55 Abs. 2 BeamtVG - ebenfalls generalisierenden und typisierenden Regelungen des § 6 Abs. 6 und Abs. 3 Nr. 8 AAÜG in den Fassungen von 1996 und 2001 deshalb zu einer Benachteiligung so genannter "systemnaher" Personengruppen führten und gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstießen, weil eine Möglichkeit, den Besonderheiten des Einzelfalls gerecht zu werden, darin nicht vorgesehen sei.Auch der Hinweis der Klägerin auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2004 - 1 BvL 3/98 - zu der Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 6 und Abs. 3 Nr. 8 AAÜG führt zu keiner anderen Beurteilung.
- OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07
Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt; …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2011 - 2 A 242/09
Die Darlegung dieser Voraussetzungen erfordert zumindest die Bezeichnung der konkreten Frage, die für das Berufungsverfahren erheblich sein würde und die Darlegung ihrer Entscheidungserheblichkeit (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 194; st. Rspr.).10 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung bestehen dann, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss zu beurteilen ist (SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 192; st. Rspr. ).11 Der Ausgang des Berufungsverfahrens ist nicht als ungewiss anzusehen.
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2011 - 2 A 242/09
Die vom Bundesverfassungsgericht in der vorgenannten Entscheidung getroffenen Feststellungen können für die hier streitgegenständlichen beamtenrechtlichen Versorgungsansprüche nicht gelten, weil dabei der weite Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers bei der Konkretisierung der aus Art. 33 Abs. 5 GG resultierenden Pflicht zur amtsangemessenen Alimentierung gerade nicht berücksichtigt wurde (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 -, juris;… OVG NRW, Urt. v. 3. September 2009 - 1 A 281/07 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 1 A 281/07
Voraussetzungen des Anspruchs auf unmittelbare Zahlung einer Sonderzuwendung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2011 - 2 A 242/09
Die vom Bundesverfassungsgericht in der vorgenannten Entscheidung getroffenen Feststellungen können für die hier streitgegenständlichen beamtenrechtlichen Versorgungsansprüche nicht gelten, weil dabei der weite Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers bei der Konkretisierung der aus Art. 33 Abs. 5 GG resultierenden Pflicht zur amtsangemessenen Alimentierung gerade nicht berücksichtigt wurde (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 -, juris; OVG NRW, Urt. v. 3. September 2009 - 1 A 281/07 -). - BVerwG, 14.07.2010 - 2 B 109.09
Versorgungsbezüge; nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten; Zusammentreffen von …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.12.2011 - 2 A 242/09
Die sich daraus konkret ergebende Frage, ob die insoweit maßgeblichen Vorschriften § 12 a BeamtVG und § 55 Abs. 2 Nr. 1 b BeamtVG verfassungskonform sind, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 14. Juli 2010 - 2 B 109/09 - (juris) bereits beantwortet.
- OVG Sachsen, 12.03.2015 - 2 A 385/13
Darlegungserfordernis
Es wird hierzu auf die ständige Senatsrechtsprechung zu § 30 BBesG verwiesen (vgl. Senatsbeschl. v. 20. Dezember 2010 - 2 A 88/09 - v. 14. Februar 2011 - 2 A 279/09 - v. 12. Dezember 2011 - 2 A 242/09 - sowie v. 18. März 2013 - 2 A 342/11 -, sämtlich juris).